Alle Infos zur Notfallbetreuung für Ihr Kind

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Notfallbetreuung: Spontan – kostenlos – flexibel!

Wenn Sie in den nächsten Tagen und Wochen (bis 17.4.2020 - außer am Wochenende und am 10. bzw. 13. April) eine Notfallbetreuung zwischen 8.00 und 16.00 Uhr für Ihr Kind benötigen, richten wir diese spontan, kostenlos und flexibel für Sie ein!

Wir haben nur eine Bitte: Verständigen Sie uns, wenn möglich, am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr (Tel. 324-1611 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter Angabe der erforderlichen Betreuungszeit!
Für die Betreuung muss lediglich dieses Formular ausgefüllt werden: Hier klicken(pdf). Dieses können Sie auch direkt an der Schule erhalten und ausfüllen.

Eine Notfallbetreuung gibt es für ihre Kinder, allerdings mit klaren Bestimmungn: Betreuungsangebote für die Schülerinnen und Schüler werden eingerichtet, um in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinn dieser Allgemeinverfügung zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

NEU: Daher werden Ihre Kinder bis zum Ende der Osterferien (außer am Wochenende und am 10. bzw. 13. April) betreut, wenn einer der beiden Elternteile (oder der/die Alleinerziehende) in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Ferner gilt inzwischen, dass auch Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgangsstufen in die Notfallbetreuung aufgenommen werden können. Ansonsten darf das Schulhaus von Schülerinnen und Schülern bis zum 19.4. nicht betreten werden. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden!