Fahrkarten

Eingang zum Altbau Eingang zum Altbau Bild: Ramona Stonner

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Stadt Augsburg als Aufgabenträger sichergestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Hilfe und Unterstützung erhaltet ihr im Sekretariat.

Informationen

pdf Merkblatt zur Kostenfreiheit des Schulweges

pdf Kostenfreiheit des Schulweges (Anspruch, Fahrtkosten)