Smartphones und andere digitale Endgeräte haben einen hohen Stellenwert in unserer multimedial geprägten Welt. Wir wollen am Holbein-Gymnasium eine ausgewogene Nutzungskultur etablieren.
Schule soll für alle ein geschützter Raum sein, in dem ein friedlicher, respektvoller Umgang miteinander, Offenheit und ungestörtes Arbeiten möglich sind. Wir wollen die Konzentration auf den Schultag und die damit verbundenen sozialen Kontakte fördern.
Nutzungsordnung:
- Im Unterricht, den Pausen und beim Wechsel der Unterrichtsräume dürfen Handys von 7.45 – 13.10 Uhr und ab 13.55 Uhr bis zum Unterrichtsende nur benutzt werden, wenn es eine Lehrkraft erlaubt hat.
- Die Jahrgangsstufen 11 bis 13 (G8: 10 bis 12) dürfen Handys benutzen
- auf der Oberstufenwiese,
- in der Mensa,
- in der Aula im Neubau (1. Stock) sowie
- in ggf. neu ausgewiesenen Arbeitsplätzen für die Oberstufe.
- In der Mensa und in den Treppenhäusern ist die Benutzung in den Mittagspausen grundsätzlich nicht gestattet.
- Während der Durchführung von Leistungserhebungen sind alle digitalen Endgeräte auszuschalten und am Lehrerpult abzulegen. Wird diese Regel nicht beachtet, gilt dies als Unterschleif.
- Jahrgangsstufen 5 bis 11: Zur Erleichterung des Schulalltags klärt die Lehrkraft der 1. Stunde den Stundenplan, eventuelle Vertretungsstunden und Raumänderungen.
- Ahndung bei Verstößen:
- Abnehmen und Einbehalten der Geräte bis zum Ende des Schultags (Art. 56 Abs. 5 BayEUG) und Verweis.
- Bei strafrechtlich relevanten Handlungen, z.B. unerlaubte Bild-, Video-, Tonaufnahmen, wird bei der Polizei Anzeige erstattet.
- Das Handy kann in Notsituationen selbstverständlich benutzt werden, z.B. für einen Anruf im Sekretariat.
- Für die OGTS gelten dieselben Regeln.